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Kitarechtler.de Podcast #18: Kinderbetreuung = Dienste höherer Art, § 627 BGB?

Wenn es um die Betreuung von Kindern in Kita, Kindergarten oder Hort geht, verneint der Bundesgerichtshof (BGH) das Vorliegen von sogenannten Diensten höherer Art.  In der Altenpflege bei häuslichen Pflegediensten wurden dagegen vom BGH das Vorliegen von Diensten höherer Art bejaht.

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Wir fanden und finden diese Unterscheidung wenig nachvollziehbar. 

Denn in beiden Fällen geht es um die Pflege und Betreuung von Menschen, nur – plakativ ausgedrückt – einmal von kleinen Menschen und eben ein anderes Mal von größeren Menschen. Im Kita-Betreuungsverhältnis kommt sogar noch die pädagogische Komponente hinzu, die mithin sogar ein „mehr“ darstellt.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang eine weitere Entscheidung des BGH zu Diensten höherer Art.

Denn diese können vorliegen, wenn, so der BGH, zusätzlich medizinische Maßnahmen geschuldet sind, selbst wenn diese gar nicht erforderlich sein sollten.

Vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel in Hamburg (und sicherlich auch bald andernorts) Träger zur Erfüllung des Inklusionsgedanken, auch zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung der Kinder in Kita und Hort verpflichtet werden, ist das eine spannende Entwicklung.

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