Die Kitarechtler

Kitarechtler Podcast #30: Neues zu Kita-Zusatzbeiträgen und Zusatzvereinbarungen in Berlin

Das Thema Zusatzleistungen und Zusatzvereinbarungen zum Betreuungsvertrag für besondere, von Kita-Eltern gewünschte, Leistungen ist praktisch ein „Dauerbrenner“ in der Kindergarten-Landschaft in Berlin.

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In welcher Höhe dürfen Zusatzbeiträge denn höchstens genommen werden? Was darf überhaupt eine zusätzliche Leistung sein? Wie werden am besten mehrere Zusatzleistungen dargestellt und kommuniziert? Dürfen Dritte für den Kita-Träger die Leistungen erbringen? Und vor allem: Wie ist darüber zu informieren und gegebenenfalls ein Nachweis zu erbringen?

Dies waren und sind Fragen, die mehr oder weniger andauernd die hiesigen Träger-Verantwortlichen und Kitaleitungen beschäftigt haben. Denn sehr viele Einrichtungen erheben ja doch Zusatzbeiträge für etwa Bio-Essen, bilinguale Fachkräfte oder besondere Aspekte ihres pädagogischen Konzepts. Ebenso schauen auf der „anderen Seite“ selbstredend auch Eltern und Elternvertreter recht genau darauf, wie mit den erhobenen Beiträgen umgegangen wird und was sie bzw. die Kinder hierfür konkret erhalten.  

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Daher ist es nun sehr interessant, dass die Berliner Kitaaufsicht bei der Senatsverwaltung für Bildung nun aktuell ein Rundschreiben und Informationspaket – Stand Januar 2017 „Informationen über Zuzahlungen für die der RV Tag beigetretenen Kita-Träger“ – herausgeben hat, welches womöglich an vielen Punkten für etwas mehr Klarheit schafft, wie zumindest ihre (Rechts-) Auffassung zu diesem etwas unübersichtlichen Thema  ist. 

Hierüber unterhalten wir uns in unserer neuesten Ausgabe unseres Kitarechtler-Podcasts.

update 06. Februar 2017:

Die Senatsverwaltung für Bildung hat uns darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein bloßes „Rundschreiben der Kitaaufsicht“ handele, sondern um eine gemeinsam erarbeitete Trägerinformation von Senatsverwaltung, Verbänden, Eigenbetrieben, Jugendämtern, LEAK etc. zum Thema Zuzahlungen. Daher enthalte die Trägerinformation nicht nur die (Rechts-) Auffassung der Senatsverwaltung, sondern gebe die gemeinsame Sicht der vorgenannten Beteiligten wieder.

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