Die Kitarechtler

Kitarechtler Podcast #54: Überstundenbezahlung für Kita-Erzieher?

Überstundenabgeltung durch Bezahlung oder Freizeitausgleich? Und wie überhaupt geleistete Überstunden beweisen?

Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich „abgebummelt“ werden? Oder kann ein Erzieher auch vom Kita-Träger als Arbeitgeber die Bezahlung der geleisteten Überstunden in Euro verlangen – und eben nicht einen Freizeitausgleich irgendwann an einem grauen Mittwoch im nasskalten November?

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Solche Aspekte behandeln wir in Folge 54 unsere Kitarechtler-Podcastreihe.

Vor allem zeigen wir auf, was ein Erzieher oder ein sonstigter Beschäftigter eines Kita-, Kindergarten- oder Hort-Trägers beachten sollte, wenn die Befürchtung besteht, dass es einmal noch Streit über die Anzahl der geleisteten Überstunden geben könnte. Denn dann wird man womöglich in der Not sein, die Überstunden ganz konkret nachzuweisen. Und das kann nach einer gewissen Zeit recht problematisch werden.

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Träger ihrerseits müssen sich natürlich auch nicht Überstunden aufdrängen lassen.

Und schlussendlich gibt es häufig auch noch die sogenannten Verfallklauseln oder Ausschlussklauseln (beide Begriffe meinen dasselbe) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Denn der schönste Beweis für tatsächlich gearbeitete Überstunden hilft nichts, wenn der Anspruch auf Überstundenausgleich in Folge Zeitablaufs und Untätigkeit nicht mehr durchsetzbar ist. 

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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