Auch Erzieher und sonstige Beschäftigte beim Kita-Träger haben ein Recht am eigenen Bild!
Stichwort Personaldatenschutz! Wenn Erzieher nicht wollen, dass sie auf diversen Fotos oder sogar Videos (und dann vielleicht auch noch bei Youtube) erscheinen, ist dies durch den Träger zu respektieren!
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Der Personaldatenschutz gebietet dabei sogar, dass es ein Arbeitgeber aktiv versuchen muss zu verhindern, dass Eltern entsprechende Fotos und Videos machen.
Das Argument, dass das zum „Erzieherberuf halt dazu gehört“ sticht dabei unseres Erachtens nicht. Denn zur Ausübung des Erzieherjobs ist es eben nicht zwingend erforderlich, sich auf Festen oder gar im Kita-Alltag ablichten oder abfilmen zu lassen. Und wenn es nicht zwingend erforderlich ist, dann wird das Persönlichkeitsrecht eines Erziehers oder einer Erzieherin hier wohl regelmäßig höher zu werten sein.
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Kompliziert wird es aber beim Sommerfest oder bei der Weihnachtsfeier der Kita:
Denn wenn diese Zeit als Arbeitszeit gilt, wird ein entsprechendes Schutzverlangen vor wilder Fotografiererei von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber durchaus ernst genommen werden müssen. Ein Kita- oder Hort-Träger wird dann im Rahmen des Zumutbaren tatsächlich darauf hinwirken müssen, dass hier die Belange einer Erzieherin oder eines Erziehers tatsächlich so gut wie möglich gewahrt werden – auch wenn das im Großen und Ganzen sicherlich schwierig wird.
Gegebenenfalls wird dem bei absoluter Unzumutbarkeit (zu denken ist an Fälle mit Stalking verbunden mit der Angst, dass entsprechende Fotos in den sozialen Netzwerken auftauchen könnten) auch nur mit einer Nichteinteilung zur Arbeitsleistung bei solchen halb-öffentlichen Festivitäten nachgekommen werden können. Allerdings ist die Frage, was letztendlich einem Beschäftigten noch zumutbar ist, selbstverständlich nur im Einzelfall zu lösen.
Ist dagegen die Teilnahme am Kita-Sommerfest oder der Krippen-Weihnachtsfeier freigestellt (zum Beispiel weil die Eltern das organisiert haben), so stellen sich die oben dargestellten Verpflichtungen nicht. Denn dann ist jeder Anwesende selber „für sein Glück“ verantwortlich und muss sich in Eigenregie allzu aufdringlichem Fotografieren oder Filmen erwehren.
Anderen Eltern geht es ja dann gegebenenfalls genauso.
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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