Die Kitarechtler

Kita-Datenschutz Tipp Nr. 21: Wie sicher müssen die Daten WIRKLICH sein?

Datensicherheit in Krippe, Kindergarten oder Hort – so sicher wie in Fort Knox?

Heute: Wie sicher müssen die Kinderdaten in der Kita denn nun wirklich sein?

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Wie immer: Es kommt darauf an! Denn ein Träger muss selber prüfen, welche Gefahr aus einer Verletzung einzelner sensiblen Daten erwächst, ob die Daten also frei zugänglich sein können, die betroffenen Kinder nur gering beeinträchtigen, ihr Ansehen gefährden können oder sogar ihre Existenz oder Leben und Freiheit gefährden. Und dass geklaute Entwicklungsdokumentationen mit den Angaben zum Namen des Hundes, dem Lieblingsfamilienmitglied und dem Leibgericht sowie einem Foto des Kindes durchaus gefährlich werden können, dafür braucht man leider nicht allzu viel Phantasie…

Das sogenannte Schutzstufenkonzept kann man sich vorstellen wie ein „Klettergerüst“:

Je weiter nach oben es geht, desto sicherer sollte das Kind schon klettern können oder vielleicht steht unten auch ein*e Erzieher*in, der oder die im Zweifel fangen kann. Also relativ unsensible Daten brauchen weniger Schutz, als sehr sensitive Daten.

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Beispiel Entwicklungsdokumentation:

Tatsächlich gibt es Datenschutzaufsichtsbehörden, die der Ansicht sind, dass die Entwicklungsdokumentationen auch während des Tages verschlossen stehen müssen, da sonst unbefugte Dritte, nämlich andere Kinder und Erzieher*innen, Einsicht nehmen könnten. Das widerspricht sich natürlich mit dem Sinn und Zweck dieser Portfolios, nämlich der jederzeitigen Einsichtsfähigkeit für die Kinder.

Dass die Portfolios dann aber abends verschlossen werden müssen, würde dem Schutzstufenkonzept wieder entsprechen.

Ein Tresor muss es übrigens nicht sein, aber etwas mehr Werkzeug als bei McGyver (Kaugummi und Büroklammer) sollte man schon benötigen müssen, um an die Daten ranzukommen.

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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