Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 209 – Haben Kinder ein Recht auf Urlaub von der Kita?

Auch Kindergartenkinder sollten ab und zu einfach frei haben, aber wie setzt man das durch?


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Erzieher sind sich einig darüber, dass Kinder nicht 52 Wochen im Jahr in die Kita gehen sollten. Denn auch der normale Kita-Alltag kann für Kinder Anstrengung bedeuten. Deswegen ist es wichtig, dass sie ab und zu eine Auszeit vom Alltag bekommen um sich zu entspannen und nicht überfordert zu werden.

Trotzdem gibt es immer wieder Fälle in denen Kinder das ganze Jahr über in die Kita gehen. Kita-Träger und Erzieher*innen fragen sich dann, wie sie mit der Situation umgehen sollen.

Der gesetzliche Betreuungsanspruch hat allerdings keine zeitliche Beschränkung. Er ist am Bedarf ausgerichtet und besteht das ganze Jahr über. Besteht also das ganze Jahr ein Bedarf an Betreuung, besteht auch das ganze Jahr ein Anspruch. Hat die Kita zum Beispiel im Sommer eine dreiwöchige Schließzeit ohne Notbetreuung oder andere Alternative, so besteht der Betreuungsanspruch in dieser Zeit dann grundsätzlich gegenüber dem Jugendamt.

Auch vertragliche Regelungen im Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kita sind deshalb schwierig, denn wird ein vertraglicher „Kita-Urlaub“ vereinbart, besteht der Betreuungsanspruch auch in dieser Zeit eventuell gegenüber dem Jugendamt. Außerdem findet die Finanzierung durch die Eltern das ganze Jahr über statt.

Regelungen, nach denen Kinder eine bestimmte Zeit zuhause bleiben müssen, sind deshalb schwierig.

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Im Interesse des Kindes sollte die Durchsetzung auf einen Urlaub bzw. einer „Auszeit-“ vom Kita-Alltag aber trotzdem möglich sein.

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