Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 317 – Müssen Erzieher etwa Kita-Kinder nach Zeckenbefall absuchen?

Besteht eine Pflicht für Erzieher, Kinder nach einem Ausflug nach Zecken abzusuchen?


Auf einer unserer Fortbildungen wurde uns die Frage gestellt, ob Erzieher eigentlich verpflichtet sind, Kinder nach einem Ausflug oder einem längeren Aufenthalt draußen nach Zecken abzusuchen. Auf diese Frage gibt es allerdings keine klare Antwort und es ist rechtlich auch sehr schwierig zu beurteilen.

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Auf der einen Seite ist so eine Pflicht der oder die Erzieher wohl grundsätzlich zu bejahen. Ein Zeckenbiss kann schwere gesundheitliche Folgen haben und die Zecke sollte so schnell wie möglich entfernt werden. Ansonsten droht eine Gefahr für die Gesundheit des Kindes.

Auf der anderen Seite betonen die Gerichte immer wieder, dass von den Arbeitnehmern nur Zumutbares verlangt werden kann. Es ist aber fraglich, ob es den Arbeitnehmer zugemutet werden kann, alle Kinder, auch an bestimmten Körperstellen, nach Zecken abzusuchen. Wir haben da unsere Zweifel.

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Unfallkassen empfehlen allerdings Zecken bei Kindern sofort zu entfernen und stehen auch dafür ein, wenn beim Entfernen der Zecken etwas schief geht. Das muss jedoch im Umkehrschluss noch nicht unbedingt bedeuten, dass eine Pflicht zum Absuchen nach Zecken durch Erzieher in Krippe oder Kindergarten besteht.

Die Antwort auf die Frage bleibt also leider erst einmal offen.

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