Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 347 – Wenn die Kita nur eine 1-Stern-Bewertung bekommt?!

Wie gegen unfaire Bewertungen bei Google vorgegangen werden kann!


Viele Kita-Träger haben sich bestimmt schon das ein oder andere Mal mit Bewertungen bei Google herumgeärgert. Die Bewertungen tauchen in der Suchmaske schließlich gleich neben der Adresse der Kita auf und sind für alle Interessenten sofort einsehbar.

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Umso ärgerlicher ist es, wenn dort (auch) schlechte Bewertungen auftauchen, die möglicherweise auch noch ohne Begründung sehr schlecht sind (nur ein Stern) und dessen Ersteller*in auch gar nicht bekannt ist. Google macht es sehr einfach anonym schlechte Bewertungen abzugeben. Dieses wird oft auch ausgenutzt um zum Beispiel die Konkurrenz schlecht zu machen oder Ärger abzulassen.

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Bis jetzt war es für Betroffene oft sehr schwierig solche Bewertungen aus der Welt zu schaffen. Allerdings gibt es nun einen kleinen Hoffnungsschimmer. Ein neues Urteil besagt nämlich, dass anonyme Bewertungen mit einem Stern und ohne Erklärung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Kita-Träger haben also die Möglichkeit gegen solche Bewertungen vorzugehen.

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