Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 338 – Ist eine „Erzieher-Uhr“ eigentlich datenschutzkonform?

Was ist eine „Erzieher-Uhr“ und wieso ist sie problematisch?


In Reaktion auf unser Video zum Thema „Den Dienstplan in der Kita offen für Eltern aushängen?“ (Folge 341) erreichten uns Fragen zu der sogenannten „Erzieher*innen-Uhr“.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Diese „Erzieher*innen-Uhr“ ist eigentlich keine Uhr, sondern soll Abwesenheiten der Erzieher*innen anzeigen. In Berlin gibt es besonders für kleinere Kitas oder Kinderläden die Empfehlung so eine Uhr einzurichten.

Die Uhr besteht aus einem Kreis, der in mehrere „Kuchenstücke“ für die jeweiligen Erzieher*innen aufgeteilt ist. Jede*r Erzieher*in hat also sein eigenes Feld und auf dem Feld steht dann jeweils ein Pfeil mit „anwesend“, „krank“ oder „Urlaub“. Das Besondere ist, dass auf den Feldern nicht die Namen der Erzieher*innen stehen, sondern Symbole wie zum Beispiel Tiere. Die Eltern wissen jeweils welches Symbol für welche Erzieher stehen und können so immer sehen wer sich gerade wo befindet.

Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Die Frage ist nun also: ist so eine „Erzieher*innen-Uhr“ anders als die Veröffentlichung des normalen Dienstplans zulässig? Die Antwort ist ganz klar: nein. Auch so eine Anwesenheitsuhr ist grundsätzlich unzulässig, außer die Erzieher*innen sind damit einverstanden. Denn auch wenn statt der Namen Symbole verwendet werden, können Eltern so Krankheiten und Abwesenheiten der Erzieher*innen ganz einfach dokumentieren.

So können zwischen Eltern und Erzieher*innen unangenehme Situationen entstehen, wenn Erzieher*innen zum Beispiel auf ihre häufige Krankheit angesprochen werden. Außerdem haben die Eltern auch einfach keinen Anspruch darauf zu wissen, welche Mitarbeiter*innen sich zu welchem Zeitpunkt in der Kita aufhalten.

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Kitarecht Folge 338 – Ist eine „Erzieher-Uhr“ eigentlich datenschutzkonform?