Die Kitarechtler

Kita2Day I Mietzweck: „Betrieb einer Kindertagesstätte“ …und wenn das kaum geht?

Mietzweck: „Betrieb einer Kindertagesstätte“ – kann das zum Problem werden mit anderen Mietparteien oder dem/der Vermieter/in? Was ist dann zu tun?

Im Mietvertrag bzw. Gewerbemietvertrag einer Kita, eines Kinderladens oder zum Beispiel auch einer Kindertagespflegestelle wird sich häufig auch der Nutzungszweck für das Mietobjekt wiederfinden.

Aber was bedeutet es denn mietrechtlich eigentlich, wenn im Mietvertrag zwar steht zum „Betrieb einer Kindertagesstätte“ (oder auch Kindertagespflege) aber durch gewisse Einwirkungen, zum Beispiel „böser Nachbar“, dieser Betrieb täglich nur eingeschränkt möglich ist? Das werden wir uns zukünftig in unseren Videos genauer anschauen.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

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