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Tragischer Tod eines Kita-Kindes – eine Kita-Leiterin wurde nun aufgrund angeblich mangelhafter Organisation der Abläufe wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Ganz konkret wurde gegen die Leiterin der Einrichtung seitens der Staatsanwaltschaft der Vorwurf erhoben, fahrlässig durch Unterlassen gebotener Maßnahmen den Tod eines in der Kindertagesstätte betreuten dreijährigen Jungen verursacht zu haben. Dieser hatte im Mai 2017 unbemerkt von den Erziehern und sonstigen Beschäftigten des Trägers den Kindergarten verlassen und ist dann in einen auf einem Nachbargrundstück befindlichen Gartenteich gefallen – mit den tragischen Folgen.
Auf die Anzeige und den entsprechenden Ermittlungen hin wurde nun vor Gericht Anklage erhoben. Mehr dazu im Video!
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