Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 286 – Wenn Fahrradhelm, Kindersitz oder Spielzeug in der Kita-Garderobe wegkommen?

Am Morgen noch da – nachmittags auf einmal weg – Wer ist verantwortlich für gestohlene Gegenstände in der Kita?


Vollbepackt in die Kita – der Fahrradhelm, Kindersitz, Tasche für Oma und Opa, sonstige Sachen – alles muss mit.

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Aber wo bleibt das ganze Zeug? Natürlich in der Einrichtung. Und nachmittags wird das Enkelkind von Oma und Opa abgeholt und – oh Nein, der Fahrradhelm, Kindersitz oder heißgeliebte Spielzeug sind kaputt oder nicht mehr dort.

Es bleibt die Frage: Wer ersetzt die Dinge? Die Kita?

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Was ist, wenn diese beispielsweise sagt: „Wir passen auf eure Sachen auf“, aber trotzdem über der Garderobe das Schild hängt: „Wir übernehmen keine Haftung“ oder dies in den Betreuungsvertrag hineinschreibt. Dieser oft gelesene Haftungsausschluss hilft auch nicht weiter, wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Das kann nämlich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

Also zum Beispiel das absichtliche Durchschneiden von Spielzeug (vorsätzliches Handeln) oder das Öffnen der Garderobe für alle möglichen Leute (grobe Fahrlässigkeit). Dann hilft ein „Wir haften nicht“ nicht weiter.

Aber wenn der Kitaträger garnichts gesagt hat, wie ist die Situation dann rechtlich zu bewerten? Kitaträger und Eltern befinden sich dann in einem Gefälligkeitsverhältnis. Auch in einem solchen haftet man nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Wir glauben, kein Träger möchte rechtlich gebunden oder verantwortlich für entwendete Spielsachen sein. Aber aus reiner Gefälligkeit des Kitaträgers können natürlich Sachen in der Kita abgelegt werden. In dem Moment, wenn die Tasche dann weg ist – ist der Träger nicht verantwortlich. Denn Eltern und Kinder nutzen die Garderobe „auf eigene Gefahr“.

Also: Grundsätzlich muss die Kita gestohlene oder zerstörte Gegenstände aus der Garderobe nicht ersetzen. Denn diese wird auf eigene Verantwortung genutzt.

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