Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 287 – Ungewöhnliche Arbeitsverhältnisse in Kita und Kinderladen?

Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale, Quereinstieg, „Senior Jobber*in“ , Selbstständigkeit – es gibt viele verschiedene Arbeitsverhältnisse im Kitabereich. Kein Problem – Wir geben euch einen Überblick!


Aufgrund des Fachkräftemangels gibt es mittlerweile viele eher ungewöhnliche Arbeitsverhältnisse im Kita- und Hortbereich. Warum ungewöhnlich?

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Nun, sie entsprechen nicht unbedingt dem Standardarbeitsvertrag von 30 oder 40 Stunden, aber ermöglichen dennoch das Einstellen von Arbeitnehmer*innen in verschiedenen Lebenssituationen – um in der Kita mal für frischen Wind oder für mehr Erholung der Haupterzieher*innen zu sorgen.

Da gibt es zum Beispiel die Ehrenamtspauschale, welche sich klassischerweise für Großeltern oder Nachbar*innen eignet, die sich zur Rente etwas dazu verdienen möchten. Ebenso gibt es die Übungsleiterpauschale – oft bekannt aus Sportvereinen – die aber auch im Kitabereich anwendbar ist. Der Vorteil hier: keine Sozialabgaben. Sofern es sich um einen abgrenzbaren Bereich zum Hauptberuf handelt, kann sogar das Jahresgehalt steuerfrei aufgestockt werden.

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Die kurzzeitige Beschäftigung – auch bekannt aus der Gastronomie – kann auch für die Kita interessant sein. Zum Beispiel als „Springer“, sogenannte „Arbeit auf Abruf“. So können verschiedene Personen aktiviert werden, die eventuell gerade in Elternzeit oder Teilzeit sind.

Außerdem noch: die Möglichkeit für Rentner*innen sich als „Senior Jobber*in“ anhand eines oder mehrerer Minijobs noch etwas dazu zu verdienen. Achtung! Vorsicht ist geboten bei Praktikant*innen, sofern diese über einen sehr langen Zeitraum in der Einrichtung für den Mindestlohn arbeiten. Es kann sein, dass man noch rückwirkend jede Menge nachzahlen muss, wenn es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt.

Auch die Thematik der Quereinsteiger*innen beschäftigt uns – was ist deren rechtliche Position? Was kommt nach dem Ausbildungsvertrag, in welchem sie faktisch nicht sind? Wann ist er oder sie ein*e staatlich anerkannte*r Erzieher*in und wie muss dann der Arbeitsvertrag geändert werden.

Es gibt also viele arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten! Aber das hört sich alles sehr kompliziert und anstrengend an – lohnt sich denn der ganze Aufwand? Ja! Jede helfende Hand in der Kita ist hilfreich! Und am Ende muss nur einmal der „untypische“ Arbeitsvertrag verstanden werden um immer wieder Anwendung zu finden.

Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Video!

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