Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 289 – Ungefragt das Handy aufladen in der Kita? Ärger für Erzieher?

Ist es zulässig, am Arbeitsplatz das Handy aufzuladen?


Ist es in Ordnung, in der Kita das Handy aufzuladen? Eigentlich machen das ja alle, aber wie sieht die rechtliche Lage aus?

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Das Handy ist unserer ständiger Begleiter – da ist es schon fast sozialadäquat, es in der Kita aufzuladen. Zumal die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keinen finanziellen Schaden davon trägt. Und selbst bei Betrachtung des Stromschadens, bewegen wir uns in einem Centbereich. Oder es bestehen feste Stromkontingente, wo der Schaden gar nicht genau bestimmt werden kann. Insofern: Besteht kein Schaden, hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch keine Nachteile.

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Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber*innen das Aufladen und Nutzen der Steckdosen auf dem Arbeitsplatz explizit verbietet. Zum Beispiel, weil er nicht verantwortlich sein möchte, wenn Geräte geklaut werden. Daran haben sich die Arbeitnehmenden zu halten. Denn: das Untersagen ist die Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, das sogenannte Direktionsrecht.

Ansonsten gilt: Selbst wenn ein Schaden durch das Aufladen produziert wurde, verletzt dieser keine arbeitsvertraglichen Pflichten. Ansonsten ist das Aufladen aber vollkommen sozialadäquat.

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