Drogen – Darf die Kitaleitung vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages Bewerber*innen zu einem Drogentest schicken?!
Wenn die Person gegenüber beim Bewerbungsgespräch den Eindruck macht, ein durchfeiertes Wochenende hinter sich zu haben – darf die Kitaleitung sie einem Drogentest unterziehen, bevor der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird?
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Es kommt darauf an. Wenn die Bewerberin oder der Bewerber minderjährig ist, ist dies sogar vorgeschrieben. Denn: als mögliche*r Arbeitgeber*in ist man für den Schutz von minderjährigen Angestellten verantwortlich und verpflichtet, diesen zu gewährleisten.
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Bei Erwachsenen ist der Drogentest allerdings nicht vorgeschrieben. Da kommt es maßgeblich darauf an, ob es Schnittstellen zwischen dem Drogenkonsum und der entsprechenden Tätigkeit geben würde. Da sagen wir definitiv: Ja! diese Schnittstellen gibt es vor Allem im Kitabereich. Denn Kinderschutz steht an oberster Stelle und reicht sehr weit. Der Konsum von Drogen und die Arbeit mit Kindern kann sich auf jeden Fall als problematisch erweisen.
Aber müssen sich die Bewerber*innen dem aber auch fügen? Sie kann natürlich „Nein“ sagen und sich dem Test verweigern – was aber auch nicht unbedingt förderlich für die Einstellung wäre. Für den Fall, dass sie sich aber auf den Drogentest einlässt, darf die Ärztin oder der Arzt nur die Auskunft „geeignet oder ungeeignet“ geben, und nicht weitergeben, was genau der Test ergab.
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