Die Kitarechtler

Kitarecht Folge 359 – Vor- und Nachbereitung zuhause erledigen – Datenschutz?

Darf ich als Erzieher/in auch zu Hause die Entwicklungsdokumentation schreiben? Über Datenschutz und Mitnahme von sensiblen Daten in die eigenen vier Wände …


Datenschutz: Wir können nicht genug darüber reden! Heute geht es um die Handreichung unseres Bundesdatenschutzpräsidenten, welche sich unter anderem auf die Mitnahme von Dokumenten nach Hause bezieht.

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Was muss ich als Erzieher*in beachten, wenn ich zum Beispiel die Entwicklungsdokumentation der Kinder gemütlich in meinem Wohnzimmer am Sonntagabend erledigen möchte? Darf ich das? und wie geht das In der Handreichung sind ideale Zielsetzungen formuliert. Keine Panik, man kriegt auch eine ganze Menge hin, sofern das Bewusstsein für Datenschutz erst mal geschärft ist.

Bei unserer obigen Frage würde vermutlich der Datenschutzbeauftragte die Krise bekommen, denn was könnte da nicht alles geschehen? Allein der Transport von der Kita nach Hause ist schon extrem unsicher. Dabei könnten die Dokumente geklaut oder vergessen werden. Und wer hat alles Zugang zum Wohnzimmertisch? Wohnt der oder die Erzieher*in in einer WG oder Familie? Denn vielleicht wollten die Mitbewohner*innen schon immer gerne mal wissen, wie eine solche Entwicklungsdokumentation aussieht. Es gibt also viele, viele Gefahrenquellen und „unberechtigte Dritte“, wie die eigenen Familienmitglieder.

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Und wie sieht es aus mit dem online Kitaportal, über welches ich als Erzieher*in die Eltern über das Essen der Kinder, den Schlaf und Streitigkeiten etc. informiere? Ist es zu riskant, dieses Portal von meinem eigenen Notebook von zuhause aus zu benutzen? Der Datenschutzbeauftragte würde sagen: Ja, auf jeden Fall! Es fängt an mit der Internetverbindung – ist diese sicher?

Dann: wer hat noch alles Zugang zum heimischen Rechner? Werden an ihm USB – Sticks verwendet? Würde sich das alles im Büro abspielen, könnte der Träger sicher wissen: Auf diesem Computer gibt es eine Antivirensoftware, ja – die ist auch aktuell und auch die Festplatte noch intakt. Und bei den privaten Rechnern? Da kann sich der Träger dieses Recht zu Kontrolle und Sicherstellung vorbehalten!

Wir haben mal die Hinweise des Bundesdatenschutzpräsidenten zusammengefasst:

1. Wird etwas digital nach Hause transportiert? – es muss verschlüsselt sein!

2. Wird etwas in Papierform transportiert? – es muss in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

3. Wichtige Dokumente haben weder auf dem Küchen – noch auf dem Wohnzimmertisch etwas zu suchen! Sie sollten sich bestenfalls in einem abgeschlossenem oder abschließbaren Arbeitszimmer befinden.

4. Wird von zu Hause das Kitaportal genutzt? – das sollte über einen separaten Internetzugang geschehen! Der Computer generell sollte alleine und nur beruflich genutzt werden.

Dürfen Arbeitgeber*innen darauf vertrauen, dass die Arbeitnehmer*innen all diese Voraussetzungen erfüllen? Nein, er oder sie muss sich vorbehalten, regelmäßig Kontrollen durchzuführen – auch zu Hause. Dieses Recht sollte er bzw. sie sich arbeitsvertraglich einräumen und genehmigen lassen. Das heißt: wenn sensible Daten mit nach Hause genommen werden, darf der Träger regelmäßig kontrollieren, ob der Umgang mit diesen Daten in den privaten vier Wänden auch datenschutzkonform ausgeübt wird. Denn an die oben genannten Hinweise halten sich letztendlich auch die Gerichte.

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