Die Kitarechtler

Kita2Day I Kinderrechte ins Grundgesetz – und die Bedenkenträger!

Kinderrechte ins Grundgesetz mit einem eigenen Verfassungsartikel – und plötzlich spielen Bedenkenträger Eltern gegen Kinder aus und äußern die Sorge, ein „Mehr“ an Kinderrechten würde ein unzulässiges „Weniger“ an Elternrechten bedeuten… Tja!

Unser Video beleuchtet die bevorstehende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und kritisiert die Einwände eines christlichen Interessenverbands. Dieser befürchtet eine Einschränkung der Elternrechte durch die Stärkung der Kinderrechte.

Zentrale Punkte:

Geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz: Das Video begrüßt die Initiative, Kinderrechte als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern. Dies wird als längst überfälliger Schritt betrachtet.

Kritik an christlichem Interessenverband: Ein christlicher Interessenverband äußert Bedenken gegen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Man befürchtet eine Einschränkung der Elternrechte.

Argumentation des Interessenverbands: Der Interessenverband argumentiert, dass die Stärkung der Kinderrechte automatisch zu einer Schwächung der Elternrechte führen würde.

Gegenrede des Podcasts: Das Video kritisiert diese Argumentation als „gewagt“ und „seltsam“. Man hinterfragt die Priorisierung der Elternrechte über die Kinderrechte.

„Besitzstandswahrung“ der Eltern: Die Haltung des Interessenverbands wird als „Besitzstandswahrung“ der Eltern interpretiert, die sich gegen eine Veränderung des Status quo wehren.

Vergleich Kinderrechte vs. Elternrechte: Das Video stellt die rhetorische Frage, ob Elternrechte per se über den Kinderrechten stehen sollten.

Zentrale Zitate:

„Achtung, Achtung, wenn wir Kinderrechte statuieren, wenn wir sie als Grundrecht mit aufnehmen, dann würde das ja vielleicht (…) dazu führen, dass die Elternrechte beschränkt werden.“Darstellung der Position des christlichen Interessenverbands

„Na klar, ja, was denn sonst?“Sarkastische Antwort des Juristen auf die Befürchtung der Einschränkung der Elternrechte

„Also hier eine Besorgnis abzuleiten, dass die eigene Interessensgruppe, die man ja vertritt, die eigene Zielgruppe ja wohl möglich ein weniger hat, weil die Kinder einen mehr bekommen. Das finden wir schon ein bisschen gewagt und ein bisschen sehr seltsam.“Bewertung der Haltung des Interessenverbands durch das Video.

Fazit:

Das Video kritisiert die Haltung des christlichen Interessenverbands scharf und wirft die Frage auf, ob die Priorisierung von Elternrechten über Kinderrechten zeitgemäß ist. Die geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird als wichtiger Schritt in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte von Kindern begrüßt.

Warum das wichtig ist?

Kinderrechte sind im deutschen Grundgesetz (GG) bisher leider nicht ausdrücklich verankert. Jedoch gibt es bereits Bestimmungen im Grundgesetz, die den Schutz und die Rechte von Kindern betreffen, insbesondere im Rahmen des allgemeinen Schutzes von Menschenrechten. So zum Beispiel:

Art. 6 des GG schützt die Familie und die elterliche Sorge, und es wird betont, dass Kinder unter besonderem Schutz der staatlichen Gemeinschaft stehen. Dies ist zwar ein indirekter Schutz von Kinderrechten, aber eben kein direkter.

Art. 2 des GG gewährleistet das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, was auch für Kinder gilt.

Es gibt aber schon seit Jahren Diskussionen und Bestrebungen, Kinderrechte auch ausdrücklich (mit) ins Grundgesetz aufzunehmen, um ihre besondere Stellung und Schutzbedürftigkeit von Kindern klarer hervorzuheben. 2021 wurde von der Bundesregierung ein Entwurf zur Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgestellt, der jedoch nicht die nötige Mehrheit im Bundestag erhielt. Auf die merkwürde Diskussion, wie sie von den Verbänden auch zu (manchen) Parteien gelangte, gehen wir ja auch im Video ein.

Eine gesonderte Verankerung von Kinderrechten würde zum Beispiel bedeuten, dass Kinder ein Recht auf Berücksichtigung ihrer Interessen, auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung, sowie auf Förderung ihrer Entwicklung direkt im Grundgesetz hätten.

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