Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 98: Kindergarten, Grundschule und Gefahrstoffe

Nr. 98 von 1.000 I Kita, Grundschule und die sogenannten Gefahrstoffe

„Bewahren Sie Gefahrstoffe nie in Gefäßen auf, durch deren äußere Form der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann (z.B. Saftflaschen, Joghurtbecher Marmeladen- oder Einweckgläser). Wenn sie mit einem Aufkleber gekennzeichnet sind, ist die Gefahr groß, dass sie verwechselt werden.“

(Unfallkasse Baden-Württemberg) 

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Warum das wichtig ist:

Durch das Umfüllen von Gefahrenstoffen in Gefäße, die auf einen anderen Inhalt hinweisen, können Kinder dazu verleitet werden zu denken, es handele sich bloß um Wasser, Saft oder eine ölhaltige Flüssigkeit. Die Gefahr wird ihnen nicht bewusst, vermutlich erst durch das Öffnen des Gefäßes, doch dann kann es möglicherweise schon zu spät sein. Daher: um Verwechselungen der Flüssigkeiten zu vermeiden und dass dieser zum Spielen oder Essen genutzt werden, füllen Sie keine Gefahrstoffe in Alltagsbehältnisse um, die für Kinder frei zugänglich sind. Außerdem sollten die Stoffe getrennt gelagert werden und nicht in greifbarer Nähe für Kinder aufbewahrt werden.

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