Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 112: Krippe, Kita und der Brandschutz

Nr. 112 von 1.000 I Krippe, Kita und der Brandschutz

Die Verantwortlichen in Kitas sind verpflichtet, Maßnahmen für den Notfall zu treffen und zu überwachen. Idealerweise verfügt jede Kita über eine Brandschutzordnung und Alarmpläne sowie die notwendigen Flucht- und Rettungspläne.

Anhand dieser Unterlagen sollten mindestens zweimal jährlich Räumungsübungen durchgeführt werden. Außerdem müssen die Beschäftigten mindestens einmal jährlich zum Brandschutz unterwiesen werden.“

(Unfallkasse Sachsen-Anhalt)

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Warum das wichtig ist:

Im Ernstfall hängt sehr viel davon ab wie gut die Evakuierung der Kita oder der Krippe funktioniert. Passieren hierbei Fehler werden gegebenenfalls Menschenleben riskiert. Es ist also extrem wichtig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und diese regelmäßig zu trainieren.

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