Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 44: Kita/Schule – Schwimm- und Badeausflug

Nr. 44 von 1.000 I Kita/Schule – Schwimm- und Badeausflug:

„Bei der Alarmierung der Rettungskräfte gilt der WORTWAHL eine besondere Beachtung: Bei Kindern, die ertrunken sind und bewusstlos vom Beckengrund heraufgeholt werden, spricht man von einem ERTRINKUNGSUNFALL.

Daraufhin wird über die Einsatzleitstelle der Notarzt mit Rettungswagen oder Rettungshubschrauber verständigt. Bei der Meldung eines UNFALLS (Ausgleiten, Stürzen etc.) erscheint der Rettungswagen mit Sanitätskräften.“

(Unfallkasse Nord – Hervorhebungen von uns)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Im Notfall kommt es auf jede Sekunde an. Die Verzögerung des Notarzteinsatzes kann im schlimmsten Fall mit dem Tod enden. Es ist deshalb sehr wichtig, am Telefon genau zu erklären was passiert ist, damit die entsprechenden Maßnahmen durch den Notarzt/die Notärztin ergriffen werden können.

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