Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 17: Kita & Schutz vor dem Fuchsbandwurm

Nr. 17 von 1.000 I Kita-Waldausflug

„Kinder dürfen keine Waldfrüchte wie Pilze, Beeren, Kräuter o. Ä. in ungekochtem Zustand verzehren. (…) Ein auf den Boden gefallenes Butterbrot darf nicht mehr gegessen werden.“

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist:

Bei einem Waldausflug ist insbesondere darauf zu achten, dass Kinder mit bestimmten Pflanzen in Berührung kommen können, die sie noch nicht kennen. Es ist deswegen die Regal aufzustellen, dass die Kinder grundsätzlich nichts aus dem Wald in den Mund nehmen dürfen. Das gleiche gilt für Lebensmittel, die zB auf den Boden gefallen sind.

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