Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 66: Kita, Schule und Zeckenbiss

Nr. 66 von 1.000 I Kita, Schule und Zeckenbiss:

„Grundsätzlich sind zunächst alle im Wirkungsbereich der Kindertagesstätte und Schule erworbenen bzw. festgestellten Zeckenstiche zu dokumentieren, z.B. im Verbandbuch.“

(DGUV- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Bei Zeckenstichen in der Kita sollte man besonders vorsichtig sein. Zu der richtigen Handhabung gehört auch eine Dokumentation im Verbandbuch. So besteht später Gewissheit darüber, wo der Zeckenstich stattgefunden hat.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 66: Kita, Schule und Zeckenbiss