Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 130: Experimente in Kita und Schule

Nr. 91 von 1.000 I Experimente in Kita und Schule

„Kinder in Grundschulen und Kindertagesstätten dürfen in der Regel nur unter Anleitung und Verantwortung der aufsichtsführenden Personen Versuche durchführen. Diese sind dabei zu einer dem Alter und der Reife der Kinder entsprechenden Aufsicht verpflichtet.“

(Unfallkasse Baden-Württemberg)

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Warum das wichtig ist:

Experimente und Versuche sind für Kinder oft sehr spannend und hilfreich. Hierbei ist aber nicht nur auf die Gefährlichkeit der jeweiligen Materialien zu achten, sondern auch das Alter der Kinder zu berücksichtigen, da je nach Alter die Risiken des Experiments unterschiedlich gut eingeschätzt werden können. Außerdem muss immer eine aufsichtsführende Person vor Ort sein.

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