Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 138: Schnee und Eis auf dem Kita-Freigelände

Nr. 138 von 1.000 I Schnee und Eis auf dem Kita-Freigelände:

„Um den Winterdienst sicher zu gestalten, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden, und zwar bevor das Thermometer zum ersten Mal Minusgrade anzeigt oder gar der erste Schnee gefallen ist. Die für die Arbeitssicherheit verantwortlichen Vorgesetzten müssen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Winterdienst schaffen.“

(Unfallkasse Hessen)

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Warum das wichtig ist:

Der Wintereinbruch muss bereits vorbereitet werden, bevor er tatsächlich stattfindet. Nur so kann Sicherheit gewährleistet werden.

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