Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 139: Frost auf dem Kita-Freigelände

Nr. 139 von 1.000 I Frost auf dem Kita-Freigelände

„Ganz besondere Aufmerksamkeit ist dem Fallschutz von Spielplatzgeräten zu widmen. Denn Sand oder Rindenmulch können bei anhaltendem Frost derart vereisen, dass ein betonharter Geräteuntergrund entsteht und somit die erforderlichen Fallschutzeigenschaften nicht mehr gegeben sind.

Stellt man dies fest, muss abgeklärt werden, ob das Gerät vollständig oder in Teilbereichen gesperrt werden muss.“

(Unfallkasse Hessen)

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Warum das wichtig ist:

Sand oder Rindenmulch sind notwendige Vorkehrungen um die Kinder beim Spielen auf den Spielplatzgeräten zu schützen. Um diesen Schutz zu gewährleisten muss der Untergrund aber auch bei Frost den gleichen Schutz bieten, wie das restliche Jahr über. Liegt dieser Schutz nicht vor, muss das Gerät evt. gesperrt werden.

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