Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 12: Trampoline in Kita & Hort

Nr. 12 von 1.000 I Trampoline in Kita & Hort 

„Kinder sind auf die richtige Benutzung hinzuweisen: max. Nutzerzahl (z.B. Benutzung nur jeweils einzeln). Beschränkung auf Fußsprünge. Untersagen von Rücken- oder Bauchsprüngen sowie Salti“

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Obwohl das Trampolinspringen für Kinder sehr lustig sein kann, ist es sehr wichtig, dass bestimmte Regeln beachtet werden. Insbesondere dürfen nicht zu viele Kinder gleichzeitig auf dem Trampolin sein. Auch sollten bestimmte Sprünge, die schnell zu Verletzungen führen können untersagt werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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