Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 121: Laternenumzug in Krippe und Kita

Nr. 121 von 1.000 I Laternenumzug in Krippe und Kita

„Nicht gesetzlich unfallversichert sind (…) die sonstigen Besucherinnen und Besucher des Umzuges oder Kinder, die nicht mit ihrer Kita- oder Schulgruppe dabei sind. Das gilt auch für die Teilnahme an privat organisierten Umzügen.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

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Warum das wichtig ist:

Organisiert die Kita eine Veranstaltung ist dabei immer die Frage nach der Unfallversicherung zu bedenken. Das gilt auch für Laternenumzüge. Es kann sein, dass nur die Kita-Kinder, nicht aber andere Teilnehmende gesetzlich unfallversichert sind.

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