Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 38: Kita-Freigelände

Nr. 38 von 1.000 I Kita-Freigelände

„Die Bodenfreiheit unter dem Schaukelsitz muss in Ruhestellung mindestens 35 cm betragen“

(Unfallkasse NRW)

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Warum das wichtig ist:

Schaukeln müssen an die Größe der Kinder angepasst werden. Damit größere Kinder beim Schaukeln nicht mit ihren Füßen den Boden berühren, sollte die Höhe min. 35 cm betragen. Ebenso kann es aber auch wichtig sein, dass unter der Schaukel genügend Sicherheitsabstand für (andere) Kinder verbleibt. So können alle Kinder richtig und sicher schaukeln.

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