Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 53: Krippe, Kita & die Unfallkassen

Nr. 53 von 1.000 I Krippe, Kita & die Unfallkassen

„Seitens der Unfallversicherungsträger gibt es keine bindende Vorgabe U3- und Ü3-Bereiche zu trennen. Sofern eine Kita eine gemeinsame Nutzung des Geländes anstrebt, muss sie gerade für die Krippenkinder die Sicherheit durch erhöhte Aufsicht gewährleisten.“

(Unfallkasse Rheinland Pfalz)

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Warum das wichtig ist:

Bei der Betreuung von Krippenkindern gelten andere Anforderungen an das Gelände wie bei Kindergartenkindern. Wird von beiden Altersgruppen ein gemeinsames Gelände genutzt, müssen also die Anforderungen den Krippenkindern entsprechen. Außerdem ist an eine erhöhte Aufsicht geboten.

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