Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 74: Kita-Schwimmbadbesuch und die Aufsicht

Nr. 74 von 1.000 I Kita-Schwimmbadbesuch und die Aufsicht

„Aufsichtsführende pädagogische Fachkräfte sollten (…) vor jedem Badebesuch selbstkritisch einschätzen, ob sie aktuell die Rettungsfähigkeit besitzen.“

(Unfallkasse Hessen)

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Warum das wichtig ist:

Ein Besuch im Schwimmbad mit einer Kindergruppe ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Im Notfall muss die Aufsichtsperson in wenigen Sekunden reagieren und wissen was zu tun ist, ansonsten kann es zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Die notwendigen Rettungsfähigkeiten müssen unbedingt erlernt worden sein.

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