Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 85: Fenster in Kita-Außenspielbereichen

Nr. 85 von 1.000 I Fenster in Kita-Außenspielbereichen

„Fenster in Aufenthalts- und Verkehrsbereichen außerhalb des Gebäudes, die nicht abgeschirmt sind, müssen außen mit Sicherheitsglas verglast sein.“

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist:

Wo Kinder sich viel bewegen und vielleicht auch mit Bällen oder ähnlichen herumfliegenden Gegenständen spielen ist Sicherheitsglas eine wichtige Maßnahme um Verletzungen durch Glasbruch zu vermeiden.

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