Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 89: Kita- und Krippen-Freigelände

Nr. 89 von 1.000 I Kita- und Krippen-Freigelände

„Seit 2008 unterscheidet die Norm DIN EN 1176 zwischen „leicht“ und „nicht leicht zugänglichen“ Spielplatzgeräten. „Leicht zugängliche“ Spielplatzgeräte sind auch für Kinder unter drei Jahren geeignet. „Nicht leicht zugänglich“ bedeutet eine gewisse Zugangshürde, die es der aufsichtsführenden Person ermöglicht, den Vorgang abzubrechen oder sichernd zu begleiten.“

(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

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Warum das wichtig ist:

Kinder unter drei Jahren haben nun auch einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und somit steigen die Anforderungen an die Kindergarteneinrichtungen. Kindern aller Altersgruppen müssen Spielgeräte zur Verfügung stehen, die ihren motorische Fähigkeiten, ihrer Selbständigkeit und ihren Kompetenzen gerecht werden. Dabei soll die Ausstattung in der Kita den Kindern Anregungen zur Bewegung und zum lernen bieten, jedoch auch stets ihre Sicherheit garantieren.

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