Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 147: Waldkita, Naturgruppe und die Aufsicht im Kindergarten

Nr. 147 von 1.000 I Waldkita, Naturgruppe und die Aufsicht im Kindergarten

„Die Aufsicht unterliegt der gleichen Sorgfalt wie in allen anderen Kindertagesstätten.

Da jedoch bei einem Aufenthalt im Außenraum eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist und höhere Anforderungen an die Aufsichtspflichten bestehen, muss die Beaufsichtigung der Kinder in einer Naturgruppe während des Gruppendienstes immer durch mindestens zwei Personen sichergestellt sein.“

(Unfallkasse Nord)

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Warum das wichtig ist:

In einer Waldkita oder einer Naturgruppe ist das Besondere, das sich die Kinder hauptsächlich draußen aufhalten. Dadurch ist eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert, da der Aufenthaltsort der Kinder wahrscheinlich nicht so übersichtlich ist wie drinnen. Die Aufsicht allein durch eine Person reicht somit nicht aus.

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