Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 159: Ein Kita-Ausflug in den Streichelzoo

Nr. 159 von 1.000 I Ein Kita-Ausflug in den Streichelzoo

„Alle, die Kontakt mit Tieren haben, sie streicheln und füttern, aber auch Gegenstände wie Futtertrog und Zäune anfassen, müssen die Möglichkeit haben, sich die Hände gründlich zu reinigen. Die wichtigsten Hygienemaßnahmen sind das Händewaschen oder das Desinfizieren. Notfalls tun es Reinigungstücher. „

(Unfallkasse Hessen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Es ist schön und wichtig, als Kind mit Tieren in Berührung zu kommen. Ebenso wichtig ist aber eine ausreichende anschließende Hygiene, um zum Beispiel Wurmbefall zu vermeiden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 159: Ein Kita-Ausflug in den Streichelzoo