Nr. 167 von 1.000 I Kita-Ersthelfer und der Unfallschutz
Erstretter, Ersthelfer, Rettende und der Unfallschutz: „Wer bei Unfällen oder in Notsituationen Hilfe leistet, kann Menschenleben retten oder schlimme Folgen verhindern. Kommt eine helfende Person dabei selbst zu Schaden, steht sie unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.“
(Unfallkasse Rheinland-Pfalz)
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Warum das wichtig ist:
Unfallsituationen können auch für Helfer Verletzungen bedeuten. Auch psychisch können solche Situationen traumatisch sein. Dafür gewährleistet die Unfallversicherung gesetzlichen Versicherungsschutz.
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