Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 206: Coronakrise und Kita-Notbetreuung

Nr. 206 von 1.000 I „Coronakrise und Kita-Notbetreuung…“

„Nach derzeitigem Stand dürfen nur Kinder betreut werden, die

• keine Krankheitssymptome aufweisen,

• nicht in Kontakt zu infizierten Personen standen bzw. seit dem letzten Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und keine Krankheitssymptome aufweisen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern ist zu empfehlen.“

(Unfallkasse Baden-Württemberg)

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