Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 223: Corona-Notbetreuung in Schule und Hort

Nr. 223 von 1.000 I Corona-Notbetreuung in Schule und Hort:

„Die Kindertageseinrichtungen und Schulen sollten umgehend Kontakt miteinander aufnehmen. Ziel muss es sein, die Gruppenzusammensetzung in Schule und Hort möglichst einheitlich zu gestalten.

Kinder einer Klasse, die den gleichen Hort besuchen, sollten zur Vermeidung von weiteren Infektionsketten nach Möglichkeit die gleiche Gruppe im Rahmen des Präsenzunterrichts an den Schulen besuchen und dann auch im Hort nach Möglichkeit die gleiche Gruppe besuchen.“ 

(Unfallkasse Bayern)

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