Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 224: Kita-Notbetreuung und die Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung!

Nr. 224 von 1.000 I Kita-Notbetreuung und die Strafen bei Nichtbeachtung:

„Achtung: Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung der Kita oder Kindertagespflegestelle geben, obwohl für die die festgelegten Ausnahmen nicht gelten, oder bei denen die Infektionsschutzkriterien nicht erfüllt sind, handeln ordnungswidrig.“ 

(Unfallkasse Hessen)

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