Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 226: Kita-Notbetreuung & der Kita- und Schulweg

Nr. 226 von 1.000 I Coronakrise, Kita-Notbetreuung & der Kita- und Schulweg:

„Auf dem Kita- und Schulweg ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu achten. Dieser Mindestabstand sollte auch im Hol-Bring-Bereich der Kindertagesbetreuung und beim Bringen / Abholen des Kindes in der Schule eingehalten werden. (…)

Auch hier gilt: Bewegung mit dem Roller oder Fahrrad an der frischen Luft ist gesund. Dennoch gelten auch für Roller- und Radfahrende die empfohlene Hygiene- und Abstandsregeln, um das Infektionsrisiko zu reduzieren“

(Unfallkasse NRW)

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