Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 229: Kita-Notbetreuung & Spielplatzbesuch

Nr. 229 von 1.000 I Kita-Notbetreuung und die Nutzung öffentlicher Spielplätze in dieser Zeit:

Es werden ausschließlich wenig frequentierte Spielplätze besucht. Diese werden zeitversetzt von den Gruppen genutzt. Spielplätze werden nur zu Randzeiten besucht. Auf Spielplätzen wird der Mindestabstand von 1,50 Meter zu kitafremden Personen eingehalten.“ 

(Unfallkasse Berlin)

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