Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 241: Kita-Unfall und die Entscheidung über das Transportmittel

Nr. 241 von 1.000 I Kita-Unfall und die „richtige“ Entscheidung für den Transport:

„Bei schweren Verletzungen (Knochenbruch, schwere Prellung, Gehirnerschütterung, stark blutende Wunde, Bewusstlosigkeit) ist ein professioneller Transport mit fachkundiger Begleitung im Rettungswagen, im Notarztwagen oder im Notfall sogar mit dem Hubschrauber erforderlich. Können Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher die Schwere der Verletzung nicht einschätzen, sollte ein Arzt über den Transport entscheiden.“

(Unfallkasse Bremen)

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