Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 249: Baden, Schwimmen und epilepsiekrankes Kind

Nr. 249 von 1.000 I Wassergewöhnung, Schwimmen und Baden und Kinder mit Epilepsie:

„Ertrinken ist die häufigste unnatürliche Todesursache bei Epileptikern! Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson beim Schwimmunterricht, da bei bestimmten Anfallsformen ein lautloses Ertrinken möglich ist. Die Aufsichtsperson, die nur für das epilepsiekranke Kind zuständig ist, soll gewährleisten, dass das Kind bei einem Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird. Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können Rettungswesten, die den Kopf über Wasser halten, zum Einsatz kommen.“

(Unfallkasse Nord)

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