Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 250: Kita-Büro, Fotokopierer und giftiger Staub

Nr. 250 von 1.000 I Fotokopierer im Krippen-, Kita- oder Hort-Büro:

„Ein Tonerkartuschenwechsel darf nur von anhand der Betriebsanweisung unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Mit Hilfe eines Aushangs werden die Namen der fachlich unterwiesenen Kolleginnen und Kollegen bekannt gemacht. Verbrauchte und neue Tonerkartuschen sind gegen den Zugriff Dritter zu sichern. (…)

So mancher „Experte“ kontaminiert beim Tonerwechsel die eigenen Hände mit dem Tonerreststaub und/oder verteilt diesen in der Nähe des Kopierers.“

(Unfallkasse Nord)

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