Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 255: Tierhaltung in Krippe & Kita

Nr. 255 von 1.000 I Tierhaltung in Krippe, Kita und Hort:

„Werden die Tiere je nach Tierart tierärztlichen Kontrollen unterzogen (bei Anschaffung, Erkrankungen, Impfung, Parasitenbehandlung)? Beachte: Ein enger Kontakt zum zuständigen Gesundheits- und Veterinäramt ist dringend zu empfehlen. (…) Werden Räume mit Tieren täglich feucht gereinigt (Verzicht auf Teppichböden) und intensiv gelüftet?

Beachte: Keine Tierkäfige in Schlaf-/Gruppenräumen.“

(Unfallkasse Sachsen)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

Hinweise der Unfallkassen Nr. 255: Tierhaltung in Krippe & Kita