Nr. 257 von 1.000 I Kita-Planschbecken, Wassergewöhnung und die Wassertiefe:
„Vor allem beim Planschbecken gilt, dass mindestens eine Erzieherin einzig und alleine die Kinder im Wasser beaufsichtigt – und nicht noch nebenbei andere Mädchen und Jungen im Blick haben muss. (…) Generell gilt, dass das Wasser nicht mehr als 20 Zentimeter tief sein darf. Vierjährigen geht es etwa bis zum Knie.“
(DGUV)
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 257: Kita-Planschbecken und die Aufsichtspflicht