Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 257: Kita-Planschbecken und die Aufsichtspflicht

Nr. 257 von 1.000 I Kita-Planschbecken, Wassergewöhnung und die Wassertiefe:

„Vor allem beim Planschbecken gilt, dass min­destens eine Erzieherin einzig und alleine die Kinder im Wasser beaufsichtigt – und nicht noch nebenbei andere Mädchen und Jungen im Blick haben muss. (…) Generell gilt, dass das Was­ser nicht mehr als 20 Zentimeter tief sein darf. Vierjährigen geht es etwa bis zum Knie.“

(DGUV)

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