Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 258: Kita-Außengelände & Träger-Aufgaben

Nr. 258 von 1.000 I Das Krippen- und Kita-Freigelände und die Aufgaben von Leitung und Träger:

„Stellen Sie durch Unterweisungen sicher, dass die pädagogischen Fachkräfte Ihrer Einrichtungen über spezielle Gefahren der Außengelände informiert sind. Das gleiche gilt – in geeigneter Form – für die Kinder.

Zur Aufsicht und Betreuung gehört es, die Organisation der Aufgaben und Maßnahmen wie die regelmäßige Kontrolle auf dem Außengelände zu dokumentieren.“

(DGUV)

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