Nr. 265 von 1.000 I Kita-Außenanlage und die Gefährdungsbeurteilung:
„Sind Kindern zugängliche Abdeckungen (z.B. Gitterroste) gegen Abheben durch Kinder gesichert?“
(Unfallkasse Sachsen)
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Warum das wichtig ist:
Oftmals wird bei Gitterrosten und Abdeckungen für Lichtschächte, Versorgungsschächte oder Ähnliches allein darauf vertraut, dass Kinder in Krippe, Kindergarten oder Hort diese aufgrund ihrer Schwere nicht aus den Einfassungen zu heben vermögen. Aber auch hier gibt es immer wieder Überraschungen, die gegebenenfalls zu einer Gefahr für die Kinder werden können.
Daher gilt es auch für Erzieher, Kitaleitungen und insbesondere Träger-Verantwortliche zu überlegen: Was gilt es im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsichtspflicht zu veranlassen, um hier Unfälle möglichst zu vermeiden? Häufig wird die einzige Antwort lauten: Eine zusätzliche Sicherung an diesen Gittern und Abdeckungen anbringen, die wirklich „kindersicher“ sind.
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