Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 270: Kita-Spielgeräte: Fallhöhe & Fallräume beachten!

Nr. 270 von 1.000 I Klettern und Toben in Krippe, Kindergarten und Schule / Hort:

„Sind ausreichende Fallräume in möglicher Sprung- und Fallrichtung eingehalten (je nach Fallhöhe mind. 1,50 m; für 2,00 m Fallhöhe sind z.B. 183 m Fallbereich nötig)? Beachte: Funktionsbereiche der Geräte und Hauptlaufrichtungen der Kinder sollten sich nicht überschneiden.“

(Unfallkasse Sachsen)

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Warum das wichtig ist:

Die Fallhöhe spielt für das fallende Kind natürlich die wichtigste Rolle. Aber auch der Fallraum ist relevant und zu beachten: Denn kann das von einem Spielgerät oder einem Kletterangebot fallende Kind womöglich zusätzlich irgendwo gegen stoßen und sich dadurch zusätzlich verletzen? 

Natürlich sind durch einen angemessenen Fallraum auch andere Kinder eher geschützt, vom fallenden Kind getroffen zu werden. Gerade bei einer Fallhöhe im eher „oberen Bereich“ wirken beim Fall durchaus beachtliche Kräfte, die zum Schutz anderer Kinder in Krippe, Kita oder Hort auf jeden Fall mit bedacht werden sollten. Ebenso sind insbesondere bei Schaukeln, Nestschaukeln, den beliebten Seilbahnen oder auch schwingenden Seilen wie auf dem obigen Bild die Laufbahnen anderer Kinder mit zu bedenken.  

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