Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 282: Kita-Sommerfest, Grillen und Lagerfeuer

Nr. 282 von 1.000 I  Was ist an Gefahren im Rahmen eines Kita-Sommerfestes bzw. -Grillfestes oder im Herbst beim Lagerfeuer zu bedenken:

„Wird bei Lagerfeuer / Grillfesten folgendes beachtet:

– Feuerstelle gut eingrenzen (z.B. mit Steinen),

– ausreichend Abstand zur Feuerstelle halten,

– keine brennbaren Flüssigkeiten zum Anzünden verwenden,

– Windrichtung, Funkenflug berücksichtigen,

– geeignete Kleidung tragen (keine leichtentzündlichen Stoffe, lange Haare zusammenbinden)?

(Unfallkasse Sachsen)

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Warum das wichtig ist:

Der Träger ist normalerweise Veranstalter des Kita-Festes und somit auch (mit-) verantwortlich, das Gefahren so weit wie möglich minimiert werden – das gilt grundsätzlich auch, wenn ein Elternteil einen Grill zur Verfügung stellt oder sich selbst als Grillmeister/in versucht.

In der Sache selber sind die Hinweise bzw. Fragestellungen zur Gefährdungsbeurteilung sicherlich selbsterklärend. Allerdings gab es auch schon den schlimmen Fall, dass ein Kind über die Eingrenzung der Feuerstelle stolperte und in das Feuer hineinfiel. Insofern sollte vielleicht der Radius um eine Feuerstelle mindestens der Körpergröße der anwesenden Kinder entsprechen bzw. vielleicht andere oder zusätzliche Eingrenzungen erwogen werden.

Gerade bei Sommerfesten sollte die bedacht werden, dass oftmals und gerne weite Baumwoll-Sommerkleider getragen werden und hier auch durch Funkenflug schnell etwas passieren!

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